Wenn Gefahrgut auf die Straße, Schiene, Binnenschifffahrt oder Seeverkehr muss, bin ich für Sie da!
Jedes Unternehmen das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist und keine Erleichterungen in Anspruch nehmen kann, muss einen Gefahrgutbeauftragten oder eine beauftragte Person bestellen.
Darüber hinaus gibt es noch die „beteiligten Personen“.
- Der Gefahrgutbeauftragte muss eine Schulung und Prüfung bei der IHK machen
- Die „beauftragten Personen“ und die „beteiligten Personen“ müssen Ihren Aufgaben gemäß regelmäßig unterwiesen werden
Folgende Dienstleistungen kann ich Ihnen anbieten:
- Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und Seeverkehr
- Beratende Funktion, z.B. Unterweisung der Mitarbeiter, Änderungen in den Rechtsvorschriften, Praktische Umsetzungshilfen