Dienstleistungen

Gefahrgutberatung:

  • Der Blick von außen in Ihre Firma/Unternehmen
  • Unterstützung beim Aufbau eines praktikablen und rechtsicheren Arbeitsablaufs in Ihrer Firma/Unternehmen unter den gefahrgutrechtlichen Vorgaben
  • Beratung mit dem Blick auf das Wesentliche
  • Information über aktuelle rechtliche Änderung
  • Unterweisung ihrer Mitarbeiter abgestimmt auf Ihre Erfordernisse
  • Telefonischer Unterstützung und virtuelle Schulungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Checklisten und Arbeitsanweisungen

Gefahrgutbeauftragte:

  • Übernahme der Gefahrgutbeauftragtentätigkeit
  • Beratung des Unternehmens und seiner beauftragten Personen
  • Beratung bei Auswahl beauftragter Personen
  • Aufgaben nach § 8 GbV in Verbindung mit Abschnitt 1.8.3 ADR/ADN/RID

Hierzu gehören u.a.:

  • Überwachung
  • Erstellung des Jahresberichtes
  • Begehung der Firma und Erstellung von Berichten
  • Gegebenenfalls, Erstellung Unfallbericht