Gefahrgutberatung:
- Der Blick von außen in Ihre Firma/Unternehmen
- Unterstützung beim Aufbau eines praktikablen und rechtsicheren Arbeitsablaufs in Ihrer Firma/Unternehmen unter den gefahrgutrechtlichen Vorgaben
- Beratung mit dem Blick auf das Wesentliche
- Information über aktuelle rechtliche Änderung
- Unterweisung ihrer Mitarbeiter abgestimmt auf Ihre Erfordernisse
- Telefonischer Unterstützung und virtuelle Schulungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Checklisten und Arbeitsanweisungen
Gefahrgutbeauftragte:
- Übernahme der Gefahrgutbeauftragtentätigkeit
- Beratung des Unternehmens und seiner beauftragten Personen
- Beratung bei Auswahl beauftragter Personen
- Aufgaben nach § 8 GbV in Verbindung mit Abschnitt 1.8.3 ADR/ADN/RID
Hierzu gehören u.a.:
- Überwachung
- Erstellung des Jahresberichtes
- Begehung der Firma und Erstellung von Berichten
- Gegebenenfalls, Erstellung Unfallbericht