Willkommen

Wenn Gefahrgut auf die Straße, Schiene, Binnenschifffahrt oder Seeverkehr muss, bin ich für Sie da!

Jedes Unternehmen das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss einen Gefahrgutbeauftragten oder eine beauftragte Person bestellen.

Darüber hinaus gibt es noch die „beteiligten Personen“.

  • Der Gefahrgutbeauftragte muss eine Schulung und Prüfung bei der IHK machen
  • Die „beauftragten Personen“ und die „beteiligten Personen“ müssen Ihren Aufgaben gemäß regelmäßig unterwiesen werden

Folgende Dienstleistungen kann ich Ihnen anbieten:

  • Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und Seeverkehr
  • Beratende Funktion, z.B. Unterweisung der Mitarbeiter, Änderungen in den Rechtsvorschriften, Praktische Umsetzungshilfen

Ab dem 1. Januar 2023

Die Regelung von Abschnitt 2.1.5 ADR/RID/ADN kann zur Anwendung kommen! Was müssen Sie beachten? Wir unterweisen Sie in der richtigen Anwendung! Beförderung von „Gegenständen, Maschinen, Einrichtungen und Geräten“ mit Gefahrgut Allgemeine Grundlagen:ADR/RID/ADN regeln entsprechend in den einzelnen Klassen auch die Beförderung von Gegenständen. „Gegenstände“ die gefährlichen Stoffe enthalten, wie „Gegenstände …

GGVSEB – Neufassung

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 481). Die GGVSEB kann auch in druckbarer und editierbarer Fassung heruntergeladen werden. RSEB vom 15. April 2021 Aktuelle Multilaterale Vereinbarungen für die Straße finden Sie unter: https://unece.org/adr-multilateral-agreements Aktuelle Sondervereinbarungen für die Schiene finden …

Vorschau auf ADR/RID/ADN 2023

Verkehrsträgerübergreifende Fachinformationen ADR Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 16. November 2021 BGBl. Teil II Seite 1184 (Neufassung ADR 2021) RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C des Übereinkommens …