Bekanntgabe der Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen BGBl. Teil I vom 28. Juni 2023; ausgegeben zu Bonn am 4. Juli 2023 Nr. 174
Neufassung der GGVSEB vom 18. August 2023 BGBl. Teil I Nr. 227 ausgegeben zu Bonn am 28. August 2023 Nr. 227
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/227/VO.html?nn=55638
Überblick über die Änderungen
Artikel 1 – Änderung der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) Inkraftsetzung der Änderungen für die Jahre 2023/2024 der internationalen Transportvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), auf der Schiene (RID) und auf Binnenwasserstraße (ADN) in Verbindung der dazugehörigen EU-Richtlinie (EU) 2022/2407 der Kommission. Umsetzung der internationalen Änderungen in Bezug auf neue Regelungen über die Zulassung und Prüfungen von Tanks und die internationale gegenseitige Anerkennung von Prüfungen an solchen Tanks.
Änderung betreffen auch die Verantwortlichkeiten wie Absender, Verlader, Befüller, Entlader, Betreiber von Tanks in Bezug auf Vorschläge aus dem beratenden Gremium, dem Bund-Länder Fachausschuss Gefahrgut. Hierzu gibt eine Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die Sicherung der Ladung bei Zuladungen oder Teilentladungen
Artikel 2 (Gefahrgutausnahmeverordnung)
Fundstellenanpassungen entsprechend den jeweils letzten Änderungen der nationalen Regelungen. In Ausnahme 20 wird die neue Sonderregelung für Abfall-Gaspatronen berücksichtigt.
Artikel 3 (Gefahrgutbeauftragtenverordnung)
Neue Möglichkeit Lehrgänge für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten auch als Online-Schulungen durchzuführen. Klarstellungen erfolgen in Bezug auf die Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen der Überwachungstätigkeit des Gefahrgutbeauftragten beim Unternehmen.
Artikel 4 (Gefahrgutkostenverordnung)
Anpassung der Gebührensätze in Bezug auf den Aufwand und der allgemeinen Kosten- und Preisentwicklung. Die bisherigen Gebührensätze beruhen auf einer Berechnungsgrundlage von 2018.