Ab dem 1. Januar 2023

Die Regelung von Abschnitt 2.1.5 ADR/RID/ADN kann zur Anwendung kommen! Was müssen Sie beachten? Wir unterweisen Sie in der richtigen Anwendung! Beförderung von „Gegenständen, Maschinen, Einrichtungen und Geräten“ mit Gefahrgut Allgemeine Grundlagen:ADR/RID/ADN regeln entsprechend in den einzelnen Klassen auch die Beförderung von Gegenständen. „Gegenstände“ die gefährlichen Stoffe enthalten, wie „Gegenstände …

ADR/RID/ADN 2023

Verkehrsträgerübergreifende Fachinformationen ADR Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 16. November 2021 BGBl. Teil II Seite 1184 (Neufassung ADR 2021) Neufassung des ADR 2023 auf der Internetseite vom Schweizer Bundesamt für die Straße ASTRA …