Schulungen/ Unterweisungen

Einstieg in die Gefahrgut-Praxis

Vor Ort, E-Learning oder die Kombination von beiden Lern- und Ausbildungsformen

Inhalte:

  • Bezogen auf Ihre Anwendungsgebiete bringen wir die Gefahrgutvorschriften praxisnah näher. Anwendbarkeit und Rechtssicherheit stehen im Vordergrund.
  • Schulungen für Einsteiger. Sie lernen Gefahrgutvorschriften kennen und werden in die Lage versetzt die Sie betreffenden Gefahrgutregelungen einzuhalten. Hierzu geben wir auch Tipps für die Praxis an greifbaren Beispielen.
  • Umfang und die Inhalte werden auf Ihre Erfordernisse abgestimmt. Wir orientieren uns an der Ausbildung von beauftragten Personen und Gefahrgutbeauftragten.

Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind

Für diese Unterweisung ist der Inhalt in Kapitel 1.3 ADR, RID, ADN und IMDG-Code festgelegt:

• Unterweisung über die allgemeinen Bestimmungen des Gefahrgutrechts

• Aufgabenbezogene Unterweisung (intensiv)

• Sicherheitsunterweisung (ggf. in Verbindung mit Arbeitsschutz, Unfallverhütung)

• Ggf. besondere Unterweisung für Klasse 7 (1.7.2.5 ADR/RID/ADN)

• Unterweisung zur Sicherung (1.10.2 ADR/RID/ADN)

Bei der Unterweisung zu den allgemeinen Bestimmungen sollen die Bedeutung der Gefahrgutvorschriften, die gefährlichen Güter und ihre Eigenschaften, die Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und die rechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung erläutert werden. Hier sollte auch schon auf die verschiedenen Rechtspersonen eingegangen werden.

Bei der aufgabenbezogenen Unterweisung sollen die Unterweisungsinhalte anhand der Pflichten, die die beteiligten Personen im Betrieb übernehmen unbedingt berücksichtigt werden.

Den genauen Bedarf (zeitlicher Umfang, betroffenes Personal, …) sowie die Ziele, werden wir vor der Unterweisung mit Ihnen ermitteln.


Für welche Personenkreise ist dies von Bedeutung:

Nicht nur die Fahrer, sondern sämtliche Mitarbeiter/-innen, die mit Gefahrgut zu tun haben, müssen wissen, welche gefahrgutrechtliche Pflichten sie haben. Gerade für Transportunternehmen ein sehr wichtiges Thema. Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen, die mit Gefahrgut umgehen oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter gehören. Sie müssen in ihren Aufgaben unterwiesen werden / sein und die relevanten Gefahrgutvorschriften kennen. Zudem müssen sie mit Sicherheitsvorkehrungen, möglichen Gefahren, Risiken und mit Notfallmaßnahmen vertraut sein.

Dazu gehören auch Mitarbeiter/-innen von Handwerksbetrieben, KFZ-Werkstätten, Entsorgungsunternehmen sowie Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Tätigkeit in kommunalen Einrichtungen.


Weitere „Themen“ bei der Beförderung gefährlicher Güter

Auch für sogenannte „Freistellungen/Erleichterungen von Beförderungsvorschriften“ die es für die Beförderung gefährlicher Güter gibt, sollten die beteiligten Personen zumindest wissen, welche Gefahren von Gefahrgütern ausgehen können.

Freistellungen oder Erleichterungen bedeuten nicht, dass beförderte Gefahrgut ungefährlich wird. Ob 1 Liter einer Säure austritt oder es mehrere 100 Liter sind. Die in diesem Fall vorhandene ätzende Wirkung kann einen nicht mehr zu reparierenden Schaden anrichten.

Auch in geringen Mengen sind meist sind Gefahrgüter auch noch Gefahrstoffe für die es beim Umgang/Verwendung weitergehende Regelungen gibt.

Alle diese Regelungen dienen dem Schutz der damit beschäftigen Personen und der Umwelt.

Wir machen Sie weiterhin fit für „Spezialthemen“ in der Beförderung gefährlicher Güter“

  • Anwendung der „Handwerkerregelung“ nicht nur für Handwerker
  • Freistellungen im Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (die sogenannten „1000 Punkte – Regelung“)
  • Beförderung von begrenzten Mengen (Beförderung meist von „Endverbraucherprodukten vom Haushaltreiniger, Kosmetikprodukten, usw.)
  • Weitere Erleichterungsmöglichkeiten für alle Anwendungsfälle im ADR bringen wir Ihnen effizient und vorschriftenkonform näher
  • Beförderung von Lithiumbatterien in der gesamten Bandbreite der Möglichkeiten einschließlich der Beförderung zur Entsorgung. Hierzu gehören eine große Anzahl an Sondervorschriften und Verpackungsvorgaben.
  • Richtige Anwendung von Sondervorschriften (Erleichterungen haben ihre Bedingungen) – Beispiel Beförderung von Abfalldruckgaspackungen, Chemietestsätze, Gegenstände, die ein Gas enthalten und als Stoßdämpfer dienen, Rettungsmittel, Maschinen und Geräte, Brennstoffzellen, Kondensatoren, Fahrzeuggastank, und viele mehr).
  • Beförderungen von diagnostischen Proben
  • Beförderung von Gegenständen, wie „eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung, das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält.

Sie werden staunen, was sich alles dahinter verbirgt. Wir finden für Sie eine praxisgerechte Lösung.