Über uns

Seit 2006 Gefahrgutberatung für mehr Sicherheit

Dienstleistungen:

Bestellung als Gefahrgutbeauftragte und der Übernahme der Aufgaben nach § 8 GbV für folgende Verkehrsträger möglich:

  • Straße
  • Eisenbahn
  • Binnenschifffahrt
  • Seeverkehr

Beratung von Unternehmen bei Themen rund um die Beförderung gefährlicher Güter (z.B. Erstellung von Gutachten)

Ihre gefahrgutrechtliche Herausforderung ist unsere Aufgabe und wir bieten Lösungen

Unterweisung/Schulungen aller nach Kapitel 1.3 (ADR/RID/ADN/IMDG-Code) beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter nach den Vorgaben von Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code und der GGVSEB sowie GGVSee umfasst

Unterweisung/Schulungen aller sonstiger beteiligter Personen

Beratung von Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen