
Seit 2006 Gefahrgutberatung für mehr Sicherheit
Dienstleistungen:
Bestellung als Gefahrgutbeauftragte und der Übernahme der Aufgaben nach § 8 GbV für folgende Verkehrsträger möglich:
- Straße
- Eisenbahn
- Binnenschifffahrt
- Seeverkehr
Beratung von Unternehmen bei Themen rund um die Beförderung gefährlicher Güter (z.B. Erstellung von Gutachten)
Ihre gefahrgutrechtliche Herausforderung ist unsere Aufgabe und wir bieten Lösungen
Unterweisung/Schulungen aller nach Kapitel 1.3 (ADR/RID/ADN/IMDG-Code) beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter nach den Vorgaben von Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code und der GGVSEB sowie GGVSee umfasst
Unterweisung/Schulungen aller sonstiger beteiligter Personen
Beratung von Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen